Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Bereich Verleih von Sport- und Freizeitausrüstung

 

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehen aus folgenden Teilen:

  • Die Paragrafen §1 bis §6 regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Ulrich Rüger ActiveOutdoor, Ottobrunner Str. 26, 82008 Unterhaching (nachfolgend Ulrich Rüger) als dem Betreiber des Verleihs und dem Kunden.
  • Die Paragrafen §7 bis §11 regeln die Rechte und Pflichten des Kunden beim Leihen (z.B. Entgegennahme und Rückgabe an der Verleihstation) und bei der Nutzung der Verleihgegenstände.

§1. Geltungsbereich und Vertragsschluss

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages, der zwischen Ulrich Rüger und einem Kunden für das Verleihen (kostenlos oder gegen Bezahlung) von Sport- und Freizeitausrüstung abgeschlossen wird.
  2. Die Abgabe einer Webshop-Bestellung durch den Kunden stellt ein verbindliches Angebot seinerseits dar. Sie begründet jedoch noch keinen Vertrag. Der Kunde ist an seine Webshop-Bestellung höchstens zwei Wochen gebunden.
    Ein Vertrag kommt erst entweder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung bei einer Webshop-Bestellung (nicht zu verwechseln mit der automatischen Eingangsbestätigung der Webshop-Bestellung) bzw. schriftliche Quittierung des Verleihs durch Ulrich Rüger, Annahme eines schriftlichen Verleih-Angebotes durch den Kunden oder durch die Übergabe der Verleihgegenstäden an den Kunden zustande und richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung bzw. Quitierung oder des Verleih-Angebotes sowie diesen AGB, die der Kunde mit der Webshop-Bestellung oder Annahme des schriftlichen Angebotes bzw. spätestens mit der Entgegennahme der Verleih-Ausrüstung anerkennt.
    Ulrich Rüger ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Webshop-Bestellung nicht annimmt.
  3. -
  4. Der Kunde kann einen Vertrag bis 12 Uhr am 2. Tag (= 36 Stunden) vor dem ersten Tag der Verleihdauer bzw. bei Fernleihe vor dem Versandttag kündigen (Stornierung), außer der Vertrag resultiert aus der Einlösung eines Gutscheins bei dessen Verkauf bzw. Vergabe ein Preisnachlass gewährt wurde. Ein bezahltes Pfand wird sofort zurückerstattet. Der bezahlte Leihpreis wird auf den Leihpreis zukünftiger Leihvorgänge des Kundens ein Jahr lang angerechnet (das Jahr beginnt mit dem Tage der Kündigung) oder der Kunde kann den bezahlten Leihpreis unter Abzug einer Stornogebühr in Höhe von 50% des Leihpreises für den ersten vollen Tag mindestens jedoch 15€ innerhalb von einer Woche zurück verlangen (die Woche beginnt mit dem Tage der Kündigung).
  5. Nur wer das 18. Lebensjahr zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vollendet hat, kann Kunde von Ulrich Rüger werden.
  6. Rechte und Pflichten des Kunden aus dem Vertrag dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung von Ulrich Rüger übertragen werden.
  7. Der Kunde stimmt zu, dass er Rechnungen elektronisch erhält. Elektronische Rechnungen werden dem Kunden per Email im Email/HTML- oder PDF Format übersandt.
  8. Die Vertragsdaten werden zur Erfüllung des Vertrages und etwaiger Reklamationen von Ulrich Rüger gespeichert. Der Kunde erhält bei einer Webshop-Bestellung in der Bestellbestätigung oder im Rahmen eines schriftlichen Verleih-Angebotes den Vertragstext, das heißt die kompletten Vertragsdaten bei Abgabe seiner Webshop-Bestellung, per Email und kann diese ausgedruckt oder in elektronischer Form für sich aufbewahren. Bei einem persönlichen Vertragsabschluss erhält der Kunde nur die Quittierung des Verleihs und darf die aushängenden AGBs kopieren, z.B. per Foto.

§2. Vertraulichkeit durch den Kunden

  1. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass persönliche Informationen für die Webshop-Bestellung oder für die Inanspruchnahme der Leistungen von Ulrich Rüger, insbesondere sein persönliches Passwort für den ActiveOutdoor Online-Shop oder Informationen im Zusammenhang mit dem Öffnungs-Code für ein Verleih-Schließfach, vor unbefugtem Zugriff durch Dritte geschützt sind.
  2. Sollten dem Kunden Anhaltspunkte dafür bekannt werden, dass seine persönlichen Informationen für die Webshop-Bestellung oder in Anspruchnahme von Leistungen von Ulrich Rüger missbräuchlich verwendet werden, ist er verpflichtet Ulrich Rüger unverzüglich darüber zu informieren.

§3. Preisermittlung, Zahlungsfälligkeit, Ausschluss der Aufrechnung

  1. Die Preisermittlung für Verleih- und Nebenleistungen, wie ergänzende Serviceleistungen, Reparaturen, nicht vertragsgemäße Nutzung und ähnliches, von Ulrich Rüger erfolgt gemäß den jeweils bei Vertragsschluss gültigen Preisen.
  2. Der Preis ist bei Übersendung der Auftragsbestätigung fällig.
  3. Gegen Ansprüche von Ulrich Rüger kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn seine Ansprüche, die das Zurückbehaltungsrecht begründen, aus demselben Vertragsverhältnis gründen.

§4. Zahlung und Zahlungsverzug

  1. Der Kunde ist verpflichtet, den Preis für Verleih- und Nebenleistungen sowie das Pfand per den zum Zeitpunkt der Bezahlung von Ulrich Rüger angeboteten Möglichkeiten zu bezahlen, für Webshop-Bestellungen siehe akzeptierte Zahlungsmethoden oder für Verleih-Angebote sind diese im Angebot genannt. Im Falle von "Vorkasse (Banküberweisung)" ergibt sich der zu zahlende Gesamtbetrag aus der Vorausrechnung, die in der Auftragsbestätigung enthalten ist, und die Zahlung hat innerhalb von 6 Werktagen, spätestens jedoch bis 12 Uhr des 3.  Bankarbeitstages vor dem ersten gebuchten Verleihtag (= 60 Stunden Vorlauf an Bankarbeitstagen), zu erfolgen; entscheidend ist der Zeitpunkt des Zahlung durch den Kunden, wobei der Kunde bei zeitlich knappem Zahlungszeitpunkt die Zahlung Ulrich Rüger mit Nachweisen zu avisieren hat. Zahlt der Kunde auf die Vorausrechnung von Ulrich Rüger nicht innerhalb der in Absatz 1 bezeichneten Frist, ist der Vertragsschluss nur nach erneuter Zustimmung von Ulrich Rüger (entweder ausdrückliche oder durch Beginn mit den Vorbereitungen zur Erbringung der Leistung) weiter gültig.

  2. Zahlt der Kunde auf die Vorausrechnung von Ulrich Rüger nicht innerhalb der in Absatz 1 bezeichneten Frist, ist Ulrich Rüger berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  3. Nach Rückgabe der Verleihgegenstände oder bei nicht bzw. nur teilweiser Rückgabe spätestens, wenn das Pfand aufgebraucht ist, erhält der Kunde eine Rechnung über den endgültigen Preis. Falls bei Vorkasse ein Pfand bezahlt wurde, wird diese dabei, ggf. unter Anrechnung von Vorgängen welche nicht automatisch erfasst werden können (z. B. durch nicht vertragsgerechte Nutzung sowie etwaige Service-Gebühren), zurückgewährt.
  4. Befindet sich der Kunde in Verzug, werden - vorbehaltlich der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens - Zinsen in Höhe von 6 von 100 über dem gültigen Basiszinssatz berechnet.
  5. Ist der Kunde mit Zahlungen im Verzug, ist Ulrich Rüger berechtigt, alle weiteren Forderungen gegenüber dem Kunden sofort fällig zu stellen, sowie die vertraglichen Leistungen einzustellen, bis der Kunde allen insgesamt fälligen Verpflichtungen nachgekommen ist.

§5. Streitschlichtung, Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

  1. Ulrich Rüger ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
  2. Es wird die ausschließliche Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Anwendung des UN-Kaufrechts vereinbart.
  3. Für folgende Fälle ist als ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag München vereinbart:
    • Der Kunde hat keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat,
    • der Kunde ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner unternehmerischen, mithin gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, oder
    • der Kunde hat seinen festen Wohnsitz nach Wirksamwerden dieser AGB ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung ist nicht bekannt.

§6. Sonstiges

  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Mündliche Vereinbarungen wurden nicht getroffen.
  2. Ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner unternehmerischen, mithin gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt so gilt: sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.

§7. Nutzungsvorschriften

  1. Die Nutzung beginnt mit der Entgegennahme des Verleihgegenstandes bei persönlicher Übergabe, mit dem Öffnen eines Schließfaches in dem der bestellte Verleihgegenstand (was hier und im Folgenden für einen Verleihgegenstand beschrieben ist, gilt sinngemäß auch für mehrere Verleihgegenstäde, die im Rahmen eines Vertrages verliehen werden) bereitgestellt wurde oder Entgegennahme des Paketes bei Fernleihe wurde und endet mit der persönlichen Rück-Übergrabe, dem ordnungsgemäßen Verschließen des Schließfaches nach dem letzten Wiedereinlegen des Verleihgegenstandes oder dessen Einlieferung beim Versanddienstleister für die Rücksendung, wobei der Verleihgegenstand für die Rücksendung mit unserer Verpackung gut zu verpacken sind.
  2. Erfolgt die Rückgabe nicht ordnungsgemäß kann Ulrich Rüger eine zusätzliche Service-Gebühr erheben und ein Verlaust des Verleihgegenstandes ist in §10 geregelt.
  3. Die Verleihgegenstände dürfen nicht genutzt bzw. nicht gebraucht werden:
    1. von Personen, die jünger als 14 Jahren sind,
    2. von Personen, die 14 oder 15 Jahre alt sind, ohne Begleitung durch Erwachsene,
    3. für die Beförderung von Beifahrern, insbesondere von Kleinkindern - außer der Verleihgegenstand ist gemäß seiner Gebrauchsanleitung ausdrücklich dafür vorgesehen,
    4. für die Teilnahme an Rennen, Wettbewerben oder anderen Veranstaltungen,
    5. zur Weitervermietung oder
    6. von Personen, die unter Einfluss von Alkohol- und/ oder Drogen stehen.
  4. Vor der Nutzung eines Verleihgegenstandes muss sich der Kunde mit der Funktionsweise und dem richtigen Gebrauch vertraut machen.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, die speziellen Einschränkungen und Sicherheitsbestimmungen, z.B. gemäß Gebrauchsanleitung, sowie die allgemeinen Regeln und Sicherheitsbestimmungen, die im Zusammenhang mit der Nutzung und dem Transport des Verleihgegenstandes stehen, z.B. sportartspezifische Vorfahrts- und Verhaltensregeln, Warnungen vor gefärlichen Gebieten, Sicherung von Ladung, etc., zu beachten.
  6. Ein Verleihgegenstand darf vom Kunden nicht an Orten oder auf eine Art abgestellt werden, die die Sicherheit Dritter gefährden oder die bei Dritten auf andere Weise zu einen Schaden führen könnte.
  7. Ein Verleihgegenstand muss jederzeit vor Verlust insb. Diebstahl geschützt werden, auch wenn er beispielsweise nur vorübergehend abgestellt wird.
  8. Es ist untersagt, Eingriffe an einem Verleihgegenstand vorzunehmen oder Umbauten daran durchzuführen.
  9. Bei unberechtigter Nutzung ist Ulrich Rüger jederzeit berechtigt dem Kunden die weitere Nutzung des Verleihgegenstandes zu untersagen. Zudem kann Ulrich Rüger zusätzliche Service-Gebühren erheben. Weiterhin sind ggf. anfallenden behördlichen Gebühren vom Kunden zu tragen.

§8. Verleihdauer

  1. Die bestellte Verleihdauer ergibt sich aus der Auftragsbestätigung bzw. Quittierung. Sie kann sich durch folgende Umstände verändern:
    1. Probleme bei der Entgegennahme des Verleihgegenstandes, z.B. beim Öffnen des Zahlenschlosses des Schließfaches. In einem solchen Fall hat der Kunde unverzüglich den Kundenservice von Ulrich Rüger zu informieren.
    2. Probleme bei der Rückgabe des Verleihgegenstandes. In einem solchen Fall hat der Kunde unverzüglich den Kundenservice von Ulrich Rüger zu informieren.
    3. Verspätete Rückgabe, die der Kunde zu verantworten hat.

§9. Zustand der Verleihgegenstände

  1. Ulrich Rüger bemüht sich, sämtliche Verleihgegenstände jederzeit in einem sicher verwendbarem Zustand zu halten. Sollte ein Kunde feststellen, dass sich ein von ihm geliehener Verleihgegenstand nicht mehr in einem sicher verwerndbaren Zustand befindet, ist er verpflichtet, Ulrich Rüger umgehend über den Mangel zu informieren.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Entgegennahme des Verleihgegenstandes auf Indizien bzgl. eines Fremdeinwirkens zu achten, z.B. offene Schließfachtüre oder beschädigtes Schließfach, und vor der Nutzung den Verleihgegenstand auf Funktionstüchtigkeit und Mängel hin zu überprüfen, insbesondere ist er auf offensichtliche Beschädigungen sowie auf das Festsitzen aller sicherheitsrelevanten Schrauben zu prüfen.
  3. Liegt bei Beginn der Nutzung ein technischer Mangel vor, der die Sicherheit offensichtlich beeinträchtigen könnte, oder tritt er während der Nutzung ein, hat der Kunde dies unverzüglich Ulrich Rüger mitzuteilen und den Verleihgegenstand fortan nur noch auf eine sicher Weise zu nutzen, beispielsweise indem er ihn nicht mehr gebraucht. Auch kleinere Mängel, die die Nutzung nur beeinträchtigen, jedoch nicht die Sicherheit reduzieren, sind Ulrich Rüger unverzüglich zu melden.

§10. Haftung

  1. Das Inanspruchnehmen der Leistungen von Ulrich Rüger, insbesondere das Leihen und die Nutzung eines Verleihgegenstandes, erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden. Vom Kunden verursachte Schäden trägt der Kunde selbst. Haftpflichtschäden hat der Kunde eigenverantwortlich abzusichern. Regressansprüche des Haftpflichtversicherers von Ulrich Rüger gegenüber dem Kunden bleiben davon unberührt.
  2. Der Kunde haftet für Schäden, die ab dem Zeitpunkt an dem ein Verleihgegenstand für ihn zur Entgegennahme im Schließfach bereitgestellt wurde bis zum Ende der Nutzung entstehen - außer der Schaden erfolgt vor der Nutzung und steht offensichtlich in keinerlei Zusammenhang mit dem Kunden. Ein zurüchgegebener Verleihgegenstand wird von Ulrich Rüger innerhalb von 72 Stunden nach dem letzten Tag der Verleihdauer auf Schäden inspiziert. Der Kunde wird von Ulrich Rüger bei Vorliegen einer Schadensmeldung umgehend informiert. Für Schäden, die dem Kunden von Ulrich Rüger nicht innerhalb 72 Stunden nach dem letzten Tag der Verleihdauer angezeigt wurden, haftet der Kunde nicht.
  3. Für Schäden infolge Beschädigung oder Verlust eines Verleihgegenstandes für die der Kunde haftet, haftet er entsprechend der anfallenden Material- und Arbeitskosten bis zu einem Höchstbetrag in Höhe unseres Neupreises. Diese Haftungsbegrenzung gilt allerdings nicht, wenn der Kunde die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig selbst zu vertreten hat. Zudem gilt im Fall eines Schadens, für den der Kunde haftet, die Leistung von Ulrich Rüger als vollstädig erbracht.
  4. Der Kunde haftet für alle Kosten und Schäden, die Ulrich Rüger aus einer Zuwiderhandlung gegen die in den vorher genannten Ziffern aufgeführten Mitteilungs- und Mitwirkungspflicht entstehen.
  5. Ulrich Rüger haftet gegenüber dem Kunden für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für sonstige schuldhafte Verletzungen von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet Ulrich Rüger, gleich welchen Rechtsgrundes, nur für vertragstypische, d. h. vorhersehbare Schäden. Ulrich Rüger haftet nicht für Schäden an den mit einem Verleihgegenstand transportierten Gegenständen. Im Übrigen ist die Haftung von Ulrich Rüger ausgeschlossen.
  6. Eine Haftung von Ulrich Rüger entfällt im Falle unbefugter und/oder unerlaubter Nutzung eines Verleihgegenstandes gemäß §7.

§11. Verhalten bei Unfall

  1. Bei einem Unfall, bei dem außer dem Kunden auch Sachen Dritter oder andere Personen beteiligt sind, ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich die Polizei und auch Ulrich Rüger zu verständigen.
  2. Missachtet der Kunde diese Mitteilungspflicht, so haftet er für die aus der Verletzung dieser Obliegenheit entstehenden Schäden von Ulrich Rüger.

Stand: 11.11.2021